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   OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg. 3/00   

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https://dejure.org/2000,10049
OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg. 3/00 (https://dejure.org/2000,10049)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.09.2000 - 1 Verg. 3/00 (https://dejure.org/2000,10049)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. September 2000 - 1 Verg. 3/00 (https://dejure.org/2000,10049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendikeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes durch Vergabebehörde im Verfahren vor der Vergabekammer; Durchführung eines Nachprüfungsverfahren und Kosten eines Rechtsanwalts

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens;

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 3/00
    Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts (oder sonstigen Bevollmächtigten) notwendig war, ist bezogen auf den Zeitpunkt der Vollmachtserteilung für das Nachprüfungsverfahren aus einer ex-ante-Sicht zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 21. September 00 - 1 Verg. 2/99 - m.w.N.).

    Der Streitwert für das vorliegende Verfahren ist deshalb auf die Höhe des Anwaltshonorars festzusetzen, welches der Verfahrensbevollmächtigte der Beschwerdeführerin - berechtigterweise - in Rechnung gestellt hat und das diese von den Beschwerdegegnerinnen erstattet haben will (18.019,10 DM zuzüglich MwSt; Senatsbeschluss vom 21.9.00 - 1 Verg. 2/99).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 3/00
    Abgesehen von der für einen öffentlichen Auftraggeber ohnehin selbstverständlichen Pflicht zur Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung und Verfahrensförderung (§ 113 Abs. 2 GWB), gibt es keine besonderen Verfahrenspflichten oder -obliegenheiten, die sie zu beachten hätte (a.A. wohl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2000; Verg. 1/00).
  • OLG Koblenz, 11.09.2000 - 1 Verg 1/99

    Mangels Zuschlag keine "Auftragssumme": Wie bemisst sich der Streitwert?

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 3/00
    Dabei handelt es sich um eine Pauschalierung der regelmäßigen Gewinnerwartung des auf Nachprüfung antragenden Unternehmers (vgl. Senatsbeschluss vom 11.9.2000, 1 Verg. 1/99).
  • VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14

    Auftraggeber kann auch ein über dem Mindestlohn liegendes Mindestentgelt fordern!

    Wie jeder Amtsträger die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechtskenntnisse haben oder sich verschaffen muss (BGH, MDR 2000, 383), ist von einer Vergabestelle zu erwarten, dass ihre Mitarbeiter die maßgeblichen Rechtsvorschriften kennen, die mit einer Auftragsvergabe verbundenen Rechtsfragen auch schwieriger Art, beantworten können sowie in der Lage sind, ihren Standpunkt in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten Verfahren vor der Vergabekammer zu vertreten (st. Rspr. OLG Koblenz; vgl. nur Beschl. v. 12.06.2009, 1 Verg 5/09; Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 3/00, Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 2/99).

    Allerdings ist es damit nicht ausgeschlossen, dass in einem Verfahren, in dem ungewöhnlich umfangreiche oder komplizierte Sachverhalte zur Prüfung anstehen, die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ausnahmsweise notwendig sein kann (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.9.2000, 1 Verg 3/00).

  • OLG Koblenz, 10.08.2000 - 1 Verg 2/00

    Inhalt eines Nachprüfungsantrags und Rechtsschutzbedürfnis)

    Über die sofortige Beschwerde der Vergabestelle gegen Ziffer 3 des Beschlusses der Vergabekammer vom 22. März 2000 wird gesondert entschieden werden (1 Verg. 3/00).
  • VK Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - VK 2-25/17

    Auftraggeber muss Verdacht der Mischkalkulation nachgehen!

    Wie jeder Amtsträger die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechtskenntnisse haben oder sich verschaffen muss (BGH, MDR 2000, 383), ist von einer Vergabestelle zu erwarten, dass ihre Mitarbeiter die maßgeblichen Rechtsvorschriften kennen, die mit einer Auftragsvergabe verbundenen Rechtsfragen auch schwieriger Art, beantworten können sowie in der Lage sind, ihren Standpunkt in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten Verfahren vor der Vergabekammer zu vertreten (st. Rspr. OLG Koblenz; vgl. nur Beschluss vom 16.01.2017, 1 Verg 5/16; Beschluss vom 02.08.2016, Verg 3/16; Beschluss vom 12.06.2009, 1 Verg 5/09; Beschluss vom 21.09.2000, 1 Verg 3/00; Beschluss vom 21.09.2000, 1 Verg 2/99).
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